Notariat Dr. Markus Benn-Ibler Logo
IMMOBILIENRECHT

Immobilien­transaktionen auf höchsten Sicherheitsstandards

Immobilientransaktionen werden oft nur ein bis zwei Mal im Leben abgewickelt. Die Gestaltungsmöglichkeiten von derartigen Transaktionen sind vielfältig und können komplex werden. Allein deswegen ist es notwendig, dass Immobilientransaktionen immer auf höchsten Sicherheitsstandards durchgeführt werden.

Überraschungen und Fallstricke sind hier jedenfalls zu vermeiden. Man kann jedenfalls nicht vorsichtig genug sein. Wir sorgen für klare Verhältnisse und vermeiden böse Überraschungen.

 

Die treuhändige Verwaltung des Kaufpreises, bis der Käufer im Grundbuch einverleibt ist, zählt zu den Kernkompetenzen des Notars. Dies gewährleistet die Einhaltung der Verpflichtungen sämtlicher Parteien.

Immobilienrecht notar wien 1080

Leistungsspektrum

  • Errichtung und treuhändige Abwicklung von Immobilientransaktionen
  • Grundbuchseintragungen
  • Steuerliche Vertretung (Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer)
  • Einholung von Genehmigungen
  • Wohnungseigentum
  • Realteilungen
  • Baurecht und Superädifikat
  • Dienstbarkeiten (Wohnungsgebrauchsrecht, Fruchtgenussrecht, Wegerechte)

Zum Ablauf

Die Abwicklung eines Immobilienkaufs erfordert daher zahlreiche Schritte, wobei der Notar eine zentrale Rolle spielt und die Interessen aller Seiten vertritt. Der Ablauf beginnt üblicherweise mit einer kostenlosen Erstberatung, in der der Notar alle relevanten Informationen erhält.

 

Die Erstellung des Kaufvertrags und der Treuhandvereinbarung folgt, nachdem alle Details geklärt sind. Die Unterzeichnung dieser Dokumente findet üblicherweise im Notariat statt, wobei neben dem Kaufvertrag auch die Treuhandvereinbarung, Vollmachten und weitere relevante Unterlagen unterzeichnet werden.

 

Der Kaufvertrag und die Treuhandvereinbarung regeln den Zahlungsfluss und stellen die Unterlagen sicher, dass der Kaufpreis erst nach der rechtlich einwandfreien Einverleibung des Käufers im Grundbuch an den Verkäufer ausbezahlt wird. Dies dient der Sicherheit der reibungslosen Abwicklung der Immobilientransaktion.

 

Der Notar führt die notwendigen Steuerberechnungen durch und leitet diese an das Finanzamt weiter. Nach Eingang des Kaufpreises auf dem Treuhandkonto sorgt der Notar für die grundbuchrechtliche Abwicklung. Nach Abschluss überweist der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer, womit der Kaufvorgang erfolgreich abgeschlossen wird.

 

Wir beraten gerne in allen Bereichen des Immobilienrechts, schließlich auch Wohnungseigentumsrecht, Bauträgervertragsrecht.

Zu unseren Klienten zählen unter anderem:

  • Private,
  • Bauträger
  • gewerbliche Vermieter
  • Immobilienmakler
  • Immobilieninvestoren

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir stehen Ihnen gerne zur Seite!

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