Digitalisierte Amtshandlungen
Die Digitalisierung notarieller Amtshandlungen in Österreich, ermöglicht durch gesetzliche Regelungen wie § 90a NO und das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG), hat die Tür für eine Vielzahl digitaler Services geöffnet.
Seit der Einführung digitaler GmbH-Gründungen im Jahr 2019 und der erweiterten Möglichkeiten für digitale Beglaubigungen und Notariatsakte durch das 4. Covid-19 Gesetz, hat sich die digitale Abwicklung als fester Bestandteil der notariellen Praxis etabliert. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Notwendigkeit, Kontakte während der COVID-19-Pandemie zu minimieren, hat gezeigt, dass die Notwendigkeit für persönliche Treffen in vielen Fällen reduziert werden kann, ohne dabei die Qualität und Sicherheit der notariellen Dienstleistungen zu beeinträchtigen.
Digitale Amtshandlungen umfassen unter anderem die Gründung von Gesellschaften, digitale Generalversammlungen sowie die Errichtung von Notariatsakten, wobei die persönliche Identifikation über ein Videoidentverfahren erfolgt. Diese digitalen Prozesse setzen allerdings voraus, dass alle Beteiligten über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen und die Identität jedes Einzelnen zuverlässig überprüft werden kann. Während bestimmte Amtshandlungen wie die Vidimierung von Kopien oder die Errichtung elektronischer letztwilliger Anordnungen weiterhin die physische Anwesenheit erfordern, bietet die Digitalisierung insgesamt eine effiziente, sichere und kundenfreundliche Alternative zur herkömmlichen Vorgehensweise.
Die digitale Notariatspraxis
Die digitale Notariatspraxis bietet zahlreiche Vorteile wie zeitnahe Terminvereinbarungen, eine unkomplizierte und schnelle Abwicklung sowie eine umfassende, individuelle Beratung. Darüber hinaus ermöglicht sie eine effiziente und formgerechte Durchführung notarieller Amtshandlungen auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und trägt zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.