Wenn Sie die Errichtung einer Stiftung beabsichtigen
Wir können Ihnen grundlegende Rechtsberatung im österreichischen Privatstiftungsrecht samt Steuerrecht bieten! Die Privatstiftung hat sich in Österreich als ein bewährtes Instrument zur Sicherung des langfristigen Fortbestehens von Familienunternehmen und Industriebeteiligungen etabliert. Sie kann sowohl zur Unterstützung der Familie als auch zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke dienen.
Es gilt: Wer eine Stiftung gründet, gibt sein Vermögen aus der Hand. Daher sollte der Stiftungsakt wohlüberlegt sein. Die Gründung von Privatstiftungen erfordert präzise Planung. Wir untersuchen die Motive und Ziele, die Sie mit der Gründung einer Stiftung verfolgen, und erstellen maßgeschneiderte Vorschläge für die Stiftungserklärung.
Dabei berücksichtigen wir gewünschte Gestaltungen wie Änderungs- und Widerrufsvorbehalte oder den Einfluss auf die Bestellung und Politik des Stiftungsvorstands sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen wie den Zugriff durch Gläubiger und Pflichtteilsberechtigte oder die Durchsetzbarkeit der Regelungen.
Nutzen Sie die persönliche Beratung, um die großen Gestaltungsspielräume des österreichischen Privatstiftungsrechts in Ihrem individuellen Sinn zu nutzen! Wir bieten Ihnen jedenfalls maßgeschneiderte Lösungen, wie der Wille der Stifterin oder des Stifters tatsächlich umgesetzt werden kann. Ebenfalls beziehen wir Ihren Steuerberater bei der Beratung ein, sodass dieser Vorgang bestmöglich umgesetzt werden kann.