Krankheit oder Unfall?
Mit einer Vorsorgevollmacht sind Sie auf alles vorbereitet.
Für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, krank oder verunglückt sind, benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht. Eine Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr einsichts- oder urteilsfähig sind.
Eine Vorsorgevollmacht soll sohin erst dann wirksam werden, wenn der Vollmachtgeber die zur Besorgung der anvertrauten Angelegenheiten erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Die Vorsorgevollmacht steht unter der aufschiebenden Bedingung des „Vorsorgefalls“. Die Vorsorgevollmacht ist daher von der Generalvollmacht zu unterscheiden. Eine Vorsorgevollmacht ist sohin eine Vollmacht, die – wie eine Versicherung – vorsorglich eingeräumt wird, für den Fall, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll.
Der Nutzen einer Vorsorgevollmacht ist offensichtlich: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst eine Vertrauensperson, die im Notfall für Sie handelt. Ohne sie bestellt das Gericht einen Erwachsenenvertreter, den Sie nicht wählen können. Vollmachtgeber und -nehmer müssen über 18 Jahre alt und entscheidungsfähig sein. Mehrere Bevollmächtigte sind möglich, ausgenommen Personen, die ungeeignet erscheinen, etwa wegen strafrechtlicher Verurteilungen oder Interessenkonflikten. Es sollten Vertrauenspersonen wie Angehörige oder Freunde sein.
Wir gestalten Ihre Vollmacht gerne individuell, z.B. für bestimmte Geschäfte oder generelle Angelegenheiten wie Vermögensverwaltung oder medizinische Entscheidungen.