Was macht ein Notar?
Notare sind öffentliche Amtsträger und sind für die Erstellung von Privat- sowie öffentlichen Urkunden zuständig. Sie gewährleisten deren Echtheit, Beweiskraft, Aufbewahrung und Vollstreckbarkeit.
Die Hauptaufgaben eines Notars umfassen die neutrale und unparteiische Beratung, die Erstellung von Urkunden in Übereinstimmung mit den Beteiligten und das Streben nach ausgewogenen Lösungen ohne Streit.
Notare handeln unabhängig vom Staat und sind zur Unparteilichkeit verpflichtet. Sie genießen öffentliches Vertrauen und müssen ihre Verschwiegenheit wahren. Sie übernehmen treuhänderische Aufgaben dabei ist der Versicherungsschutz durch eine Berufshaftpflichtversicherung gewährleistet.
Ihr Augenmerk liegt in der Konfliktvermeidung wodurch Gerichte einlastet werden.
Das Errichten von öffentlichen Urkunden, von vollstreckbaren Notariatsakten sowie die Beglaubigungen von Dokumenten gehören zu den Kernkompetenzen. Notare sind auch für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren und die Durchführung von Grundbuch- und Firmenbuchverfahren verantwortlich.
Ihr Augenmerk liegt in der Konfliktvermeidung wodurch Gerichte einlastet werden. Das Errichten von öffentlichen Urkunden, von vollstreckbaren Notariatsakten sowie die Beglaubigungen von Dokumenten gehören zu den Kernkompetenzen. Notare sind auch für die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren und die Durchführung von Grundbuch- und Firmenbuchverfahren verantwortlich. Das Verfassen von Privaturkunden (z.B. Kaufverträge, Transaktionen sonstiger Art) eine weitere Keraufgabe des Notars. Hier steht der Notar im Wettbewerb mit anderen rechtsberatenden Berufen.
Auch bei der Errichtung von Privaturkunden gelten für den Notar die strengen Vorschriften der Notariatsordnung. So ist er z.B. zur Belehrung sämtlicher Parteien verpflichtet und hat für fairen Interessenausgleich zwischen den Parteien eines Vertrags zu sorgen.
Getreu unserer Familientradition im Recht: Als Jurist setze ich das Erbe von Integrität und Exzellenz mit Leidenschaft fort.
DR. MARKUS BENN-IBLER
Im modernen Rechtsverkehr ist ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Notars ist die als Treuhänder. Als solcher übernimmt der Notar Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber mit der Verpflichtung die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen, die ordentliche Beibringung von Vereinbarungen zu überwachen, oder Bedingungen zu erfüllen.
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht den Notaren eine eigene Spezialbank zur Abwicklung von Treugeldern zur Verfügung. Für die Notartreuhandbank besteht eine solidarische Ausfall-haftung der Mitgesellschafter Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und UniCredit Bank Aus-tria AG, soweit nicht ohnedies die gesetzliche Einlagensicherung greift.